Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Umsatzsteuerberechnung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Sachlicher Anwendungsbereich von § 55 Abs. 4 InsO - Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung und Berechnung der Umsatzsteuer als Jahressteuer hinsichtlich Abzugs der Vorsteuer i.R.d. Aufrechnung während des Insolvenzverfahrens
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unbeachtlichkeit des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots bei Saldierung nach § 16 UStG im Jahressteuerbescheid
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 16 Abs 2 UStG 2005, § 55 Abs 4 InsO, § 38 AO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 226 AO
Umsatzsteuerberechnung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Sachlicher Anwendungsbereich von § 55 Abs. 4 InsO - Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Saldierung von Umsatzsteuer in der Insolvenz insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot Rechtsschutzbedürfnis bei Klage gegen Abrechnungsbescheid nach Anmeldung der Jahresumsatzsteuer zur Insolvenztabelle
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Saldierung von Umsatzsteuer in der Insolvenz - insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot - Rechtsschutzbedürfnis bei Klage gegen Abrechnungsbescheid nach Anmeldung der Jahresumsatzsteuer zur Insolvenztabelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
- BFH, 01.08.2017 - VII R 16/15
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 1452
- NZI 2015, 867
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 25.07.2012 - VII R 44/10
Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
Er verweise insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juli 2012 (VII R 44/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2013, 33).Zur Begründung trägt er unter Bezugnahme auf seine Einspruchsentscheidung vor, es sei inzwischen höchstrichterlich geklärt (BFH, Urteil vom 25. Juli 2012, VII R 44/10), dass es einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer während des insolvenzrechtlichen Verfahrens erklärten Aufrechnung nicht mehr bedürfe, wenn Forderung und Gegenforderung im selben Besteuerungszeitraum entstanden seien und deshalb nach § 16 UStG gegeneinander zu verrechnen seien.
Damit erledigen sich die den Veranlagungszeitraum betreffenden Vorauszahlungsbescheide i.S. des § 124 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) auf andere Weise und verlieren ihre Wirksamkeit; deren Regelungen nimmt der Jahressteuerbescheid in sich auf (BFH, Urteil vom 25. Juli 2012 VII R 44/10, BStBl II 2013, 33).
- BFH, 24.09.2014 - V R 48/13
Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
Dies betreffe seiner -des Kl - Auffassung nach auch das Urteil vom 24. September 2014 (V R 48/13, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2014, 2452), da dieses letztendlich nur eine Fortführung der Entscheidung vom 9. Dezember 2012 darstelle.Nach der amtlichen Gesetzesbegründung dient § 55 Abs. 4 InsO dazu, die Durchsetzung des Umsatzsteueranspruchs im Insolvenzeröffnungsverfahren zu sichern (BTDrucks 17/3030, S. 43 f.: zur "ungerechtfertigte[n] Benachteiligung des Fiskus", dem durch die Neuregelung "ein Riegel vorgeschoben" werden sollte, siehe hierzu auch BFH, Urteil vom 24. September 2009, V R 48/13, Amtliche Sammlung -BFHE- 247, 460).
- BFH, 09.12.2010 - V R 22/10
Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
Das vom Bekl zitierte Urteil des BFH vom 9. Dezember 2010 (V R 22/10, BStBl II 2011, 996) sei schon deshalb nicht anwendbar, weil es nach einer Verfügung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erst für ab dem 1. Januar 2012 eröffnete Insolvenzverfahren gelte.
- BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
Der Anspruch auf Verrechnung der Vorsteuerbeträge ist zwar möglicherweise nicht aufgrund der Aufrechnungserklärung, aber aufgrund der Saldierung gemäß § 16 Abs. 2 UStG erloschen, bei welcher die Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat aus den dort genannten Gründen folgt, § 96 Abs. 1 InsO nicht beachtet (BFH, Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11, BStBl II 2012, 298). - BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10
Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
Er verweise insoweit auf die Urteile des BFH vom 2. November 2010 (VII R 6/10 und VII R 62/10, BStBl II 2011, 374 und 439), mit denen der BFH vergleichbare Sachverhalte entschieden habe. - BFH, 02.11.2010 - VII R 62/10
Unzulässigkeit der Aufrechnung gegen in kritischer Zeit vor Eröffnung eines …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
Er verweise insoweit auf die Urteile des BFH vom 2. November 2010 (VII R 6/10 und VII R 62/10, BStBl II 2011, 374 und 439), mit denen der BFH vergleichbare Sachverhalte entschieden habe. - BFH, 28.06.2000 - V R 87/99
Umsatzsteuer im Konkursverfahren
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
Denn das Insolvenzverfahren hat auf die Unternehmereigenschaft des Gemeinschuldners keinen Einfluss, weshalb sich die USt-Festsetzung zunächst für das gesamte Unternehmen nach den Vorschriften des USt-Rechts ohne Rücksicht auf das Insolvenzrecht richtet (BFH, Urteil vom 28. Juni 2000 V R 87/99, BStBl II 2000, 639). - BFH, 09.05.1996 - V R 62/94
Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr (Jahressteuer) entsteht i. S. des § 233a …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
Die USt entsteht i.S. des § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem sie nach § 16 Abs. 1 und 2 UStG berechenbar ist (BFH, Urteil vom 9. Mai 1996 V R 62/94, BStBl II 1996, 662, unter II.1.). - FG Hessen, 14.04.2010 - 6 K 2122/07
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren aus Vorsteuerabzug wegen der …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
Ferner verweise der Bekl auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14. April 2010 (6 K 2122/07).
- FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2021 - 6 K 2185/20
Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung können nicht mit …
Daraus folge, dass der Gesetzgeber insofern keine Gleichbehandlung von Verbindlichkeiten und Forderungen zum Regelungsziel gehabt habe (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452-1455, Rn. 37; nachgehend bestätigt durch BFH, Beschluss gem. 126a FGO vom 01.08.2017-VII R 16/15 n.v.; FG Münster…, Urt. vom 26.01.2017-5 K 3730/14 U, EFG 2017, 614mitAnm.Die Rechtsprechung stellt dabei jeweils auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als den für die Aufteilung maßgeblichen Zeitpunkt ab (Finanzgericht Baden-Württemberg
, Urteil vom 29.5.2015 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452; FG Münster, Urteil vom 12.06.2019 5 K 166/19 U, EFG 2019, 1405).Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen Art. 3 GG, da es sich bei der ansonsten schutzlosen Zwangsgläubigerschaft des Fiskus um einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine ggf. bestehende Ungleichbehandlung handelt (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Mai 2015 9 K 76/14: Verstoß gegen Art. 3 GG könne dahingestellt bleiben, da Nichtanwendbarkeit der Norm nur zur Anmeldbarkeit zur Tabelle führe; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 07.09.2017 11 K 10305/15, EFG 2017, 1977;… so auch Schulze in Wäger, UStG, 1.Aufl. 2020, Anhang zu § 18 Umsatzsteuer und Insolvenz, Rn. 123).
- FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2022 - 6 K 2185/20
Bewertung eines im vorläufigen Insolvenzverfahren entstandenen …
Daraus folge, dass der Gesetzgeber insofern keine Gleichbehandlung von Verbindlichkeiten und Forderungen zum Regelungsziel gehabt habe (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452 -1455, Rn. 37; nachgehend bestätigt durch BFH, Beschluss gem. 126a FGO vom 01.08.2017- VII R 16/15 n.v.; FG Münster…, Urt. vom 26.01.2017- 5 K 3730/14 U, EFG 2017, 614mitAnm.Die Rechtsprechung stellt dabei jeweils auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als den für die Aufteilung maßgeblichen Zeitpunkt ab (Finanzgericht Baden-Württemberg
, Urteil vom 29.5.2015 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452 ; FG Münster, Urteil vom 12.06.2019 5 K 166/19 U, EFG 2019, 1405 ).Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen Art. 3 GG , da es sich bei der ansonsten schutzlosen Zwangsgläubigerschaft des Fiskus um einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine ggf. bestehende Ungleichbehandlung handelt (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Mai 2015 9 K 76/14: Verstoß gegen Art. 3 GG könne dahingestellt bleiben, da Nichtanwendbarkeit der Norm nur zur Anmeldbarkeit zur Tabelle führe; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 07.09.2017 11 K 10305/15, EFG 2017, 1977 ;… so auch Schulze in Wäger, UStG , 1.Aufl. 2020, Anhang zu § 18 Umsatzsteuer und Insolvenz, Rn. 123).
- FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 166/19
Festsetzung eines Vorsteuerüberhangs zugunsten des Unternehmensteils …
Die Rechtsprechung stellt jeweils auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als den für die Aufteilung maßgeblichen Zeitpunkt ab (ausdrücklich: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452, Rn. 34).Daraus folgt, dass der Gesetzgeber insofern keine Gleichbehandlung von Verbindlichkeiten und Forderungen zum Regelungsziel hatte (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452-1455, Rn. 37; nachgehend bestätigt durch BFH, Beschluss gem. 126a FGO vom 01.08.2017 - VII R 16/15 n.v.; FG Münster…, Urt. vom 26.01.2017 - 5 K 3730/14 U, EFG 2017, 614 mit Anm. Schöppner; FG Niedersachsen…, Urt. vom 07.09.2017 - 11 K 10306/15, ZinsO 2018, 742, Rdn. 15; Schmidt, NZI 2017, 384, 386).
- FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 3730/14
Minderung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstandenen …
Die Rechtsprechung stellt jeweils auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als den für die Aufteilung maßgeblichen Zeitpunkt ab (ausdrücklich: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452, Rn. 34).Daraus folgt, dass der Gesetzgeber insofern keine Gleichbehandlung von Verbindlichkeiten und Forderungen zum Regelungsziel hatte (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452-1455, Rn. 37).
- FG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 K 10305/15
Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu …
Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen Art. 3 GG, da es sich bei der ansonsten schutzlosen Zwangsgläubigerschaft des Fiskus um einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine ggf. bestehende Ungleichbehandlung handelt (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Mai 2015 9 K 76/14: Verstoß gegen Art. 3 GG könne dahingestellt bleiben, da Nichtanwendbarkeit der Norm nur zur Anmeldbarkeit zur Tabelle führe;… aA Sinz in Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl, § 55 Rz 119). - FG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 K 10306/15
Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu …
Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen Art. 3 GG, das es sich bei der ansonsten schutzlosen Zwangsgläubigerschaft des Fiskus um einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine ggf. bestehende Ungleichbehandlung handelt (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Mai 2015 9 K 76/14: Verstoß gegen Art. 3 GG könne dahingestellt bleiben, da Nichtanwendbarkeit der Norm nur zur Anmeldbarkeit zur Tabelle führe;… aA Sinz in Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl, § 55 Rz 119).