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   FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14   

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FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14 (https://dejure.org/2015,19125)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.05.2015 - 9 K 76/14 (https://dejure.org/2015,19125)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 9 K 76/14 (https://dejure.org/2015,19125)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Umsatzsteuerberechnung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Sachlicher Anwendungsbereich von § 55 Abs. 4 InsO - Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung und Berechnung der Umsatzsteuer als Jahressteuer hinsichtlich Abzugs der Vorsteuer i.R.d. Aufrechnung während des Insolvenzverfahrens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unbeachtlichkeit des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots bei Saldierung nach § 16 UStG im Jahressteuerbescheid

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16 Abs 2 UStG 2005, § 55 Abs 4 InsO, § 38 AO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 226 AO
    Umsatzsteuerberechnung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Sachlicher Anwendungsbereich von § 55 Abs. 4 InsO - Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Saldierung von Umsatzsteuer in der Insolvenz insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot Rechtsschutzbedürfnis bei Klage gegen Abrechnungsbescheid nach Anmeldung der Jahresumsatzsteuer zur Insolvenztabelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Saldierung von Umsatzsteuer in der Insolvenz - insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot - Rechtsschutzbedürfnis bei Klage gegen Abrechnungsbescheid nach Anmeldung der Jahresumsatzsteuer zur Insolvenztabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1452
  • NZI 2015, 867
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.07.2012 - VII R 44/10

    Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
    Er verweise insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juli 2012 (VII R 44/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2013, 33).

    Zur Begründung trägt er unter Bezugnahme auf seine Einspruchsentscheidung vor, es sei inzwischen höchstrichterlich geklärt (BFH, Urteil vom 25. Juli 2012, VII R 44/10), dass es einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer während des insolvenzrechtlichen Verfahrens erklärten Aufrechnung nicht mehr bedürfe, wenn Forderung und Gegenforderung im selben Besteuerungszeitraum entstanden seien und deshalb nach § 16 UStG gegeneinander zu verrechnen seien.

    Damit erledigen sich die den Veranlagungszeitraum betreffenden Vorauszahlungsbescheide i.S. des § 124 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) auf andere Weise und verlieren ihre Wirksamkeit; deren Regelungen nimmt der Jahressteuerbescheid in sich auf (BFH, Urteil vom 25. Juli 2012 VII R 44/10, BStBl II 2013, 33).

  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
    Dies betreffe seiner -des Kl - Auffassung nach auch das Urteil vom 24. September 2014 (V R 48/13, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2014, 2452), da dieses letztendlich nur eine Fortführung der Entscheidung vom 9. Dezember 2012 darstelle.

    Nach der amtlichen Gesetzesbegründung dient § 55 Abs. 4 InsO dazu, die Durchsetzung des Umsatzsteueranspruchs im Insolvenzeröffnungsverfahren zu sichern (BTDrucks 17/3030, S. 43 f.: zur "ungerechtfertigte[n] Benachteiligung des Fiskus", dem durch die Neuregelung "ein Riegel vorgeschoben" werden sollte, siehe hierzu auch BFH, Urteil vom 24. September 2009, V R 48/13, Amtliche Sammlung -BFHE- 247, 460).

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
    Das vom Bekl zitierte Urteil des BFH vom 9. Dezember 2010 (V R 22/10, BStBl II 2011, 996) sei schon deshalb nicht anwendbar, weil es nach einer Verfügung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erst für ab dem 1. Januar 2012 eröffnete Insolvenzverfahren gelte.
  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
    Der Anspruch auf Verrechnung der Vorsteuerbeträge ist zwar möglicherweise nicht aufgrund der Aufrechnungserklärung, aber aufgrund der Saldierung gemäß § 16 Abs. 2 UStG erloschen, bei welcher die Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat aus den dort genannten Gründen folgt, § 96 Abs. 1 InsO nicht beachtet (BFH, Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11, BStBl II 2012, 298).
  • BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
    Er verweise insoweit auf die Urteile des BFH vom 2. November 2010 (VII R 6/10 und VII R 62/10, BStBl II 2011, 374 und 439), mit denen der BFH vergleichbare Sachverhalte entschieden habe.
  • BFH, 02.11.2010 - VII R 62/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung gegen in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
    Er verweise insoweit auf die Urteile des BFH vom 2. November 2010 (VII R 6/10 und VII R 62/10, BStBl II 2011, 374 und 439), mit denen der BFH vergleichbare Sachverhalte entschieden habe.
  • BFH, 28.06.2000 - V R 87/99

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
    Denn das Insolvenzverfahren hat auf die Unternehmereigenschaft des Gemeinschuldners keinen Einfluss, weshalb sich die USt-Festsetzung zunächst für das gesamte Unternehmen nach den Vorschriften des USt-Rechts ohne Rücksicht auf das Insolvenzrecht richtet (BFH, Urteil vom 28. Juni 2000 V R 87/99, BStBl II 2000, 639).
  • BFH, 09.05.1996 - V R 62/94

    Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr (Jahressteuer) entsteht i. S. des § 233a

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
    Die USt entsteht i.S. des § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem sie nach § 16 Abs. 1 und 2 UStG berechenbar ist (BFH, Urteil vom 9. Mai 1996 V R 62/94, BStBl II 1996, 662, unter II.1.).
  • FG Hessen, 14.04.2010 - 6 K 2122/07

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren aus Vorsteuerabzug wegen der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
    Ferner verweise der Bekl auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14. April 2010 (6 K 2122/07).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2021 - 6 K 2185/20

    Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung können nicht mit

    Daraus folge, dass der Gesetzgeber insofern keine Gleichbehandlung von Verbindlichkeiten und Forderungen zum Regelungsziel gehabt habe (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452-1455, Rn. 37; nachgehend bestätigt durch BFH, Beschluss gem. 126a FGO vom 01.08.2017-VII R 16/15 n.v.; FG Münster, Urt. vom 26.01.2017-5 K 3730/14 U, EFG 2017, 614mitAnm.

    Die Rechtsprechung stellt dabei jeweils auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als den für die Aufteilung maßgeblichen Zeitpunkt ab (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.5.2015 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452; FG Münster, Urteil vom 12.06.2019 5 K 166/19 U, EFG 2019, 1405).

    Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen Art. 3 GG, da es sich bei der ansonsten schutzlosen Zwangsgläubigerschaft des Fiskus um einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine ggf. bestehende Ungleichbehandlung handelt (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Mai 2015 9 K 76/14: Verstoß gegen Art. 3 GG könne dahingestellt bleiben, da Nichtanwendbarkeit der Norm nur zur Anmeldbarkeit zur Tabelle führe; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 07.09.2017 11 K 10305/15, EFG 2017, 1977; so auch Schulze in Wäger, UStG, 1.Aufl. 2020, Anhang zu § 18 Umsatzsteuer und Insolvenz, Rn. 123).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2022 - 6 K 2185/20

    Bewertung eines im vorläufigen Insolvenzverfahren entstandenen

    Daraus folge, dass der Gesetzgeber insofern keine Gleichbehandlung von Verbindlichkeiten und Forderungen zum Regelungsziel gehabt habe (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452 -1455, Rn. 37; nachgehend bestätigt durch BFH, Beschluss gem. 126a FGO vom 01.08.2017- VII R 16/15 n.v.; FG Münster, Urt. vom 26.01.2017- 5 K 3730/14 U, EFG 2017, 614mitAnm.

    Die Rechtsprechung stellt dabei jeweils auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als den für die Aufteilung maßgeblichen Zeitpunkt ab (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.5.2015 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452 ; FG Münster, Urteil vom 12.06.2019 5 K 166/19 U, EFG 2019, 1405 ).

    Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen Art. 3 GG , da es sich bei der ansonsten schutzlosen Zwangsgläubigerschaft des Fiskus um einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine ggf. bestehende Ungleichbehandlung handelt (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Mai 2015 9 K 76/14: Verstoß gegen Art. 3 GG könne dahingestellt bleiben, da Nichtanwendbarkeit der Norm nur zur Anmeldbarkeit zur Tabelle führe; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 07.09.2017 11 K 10305/15, EFG 2017, 1977 ; so auch Schulze in Wäger, UStG , 1.Aufl. 2020, Anhang zu § 18 Umsatzsteuer und Insolvenz, Rn. 123).

  • FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 166/19

    Festsetzung eines Vorsteuerüberhangs zugunsten des Unternehmensteils

    Die Rechtsprechung stellt jeweils auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als den für die Aufteilung maßgeblichen Zeitpunkt ab (ausdrücklich: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452, Rn. 34).

    Daraus folgt, dass der Gesetzgeber insofern keine Gleichbehandlung von Verbindlichkeiten und Forderungen zum Regelungsziel hatte (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452-1455, Rn. 37; nachgehend bestätigt durch BFH, Beschluss gem. 126a FGO vom 01.08.2017 - VII R 16/15 n.v.; FG Münster, Urt. vom 26.01.2017 - 5 K 3730/14 U, EFG 2017, 614 mit Anm. Schöppner; FG Niedersachsen, Urt. vom 07.09.2017 - 11 K 10306/15, ZinsO 2018, 742, Rdn. 15; Schmidt, NZI 2017, 384, 386).

  • FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 3730/14

    Minderung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstandenen

    Die Rechtsprechung stellt jeweils auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als den für die Aufteilung maßgeblichen Zeitpunkt ab (ausdrücklich: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452, Rn. 34).

    Daraus folgt, dass der Gesetzgeber insofern keine Gleichbehandlung von Verbindlichkeiten und Forderungen zum Regelungsziel hatte (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 2015, 9 K 76/14, ZIP 2015, 1452-1455, Rn. 37).

  • FG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 K 10305/15

    Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu

    Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen Art. 3 GG, da es sich bei der ansonsten schutzlosen Zwangsgläubigerschaft des Fiskus um einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine ggf. bestehende Ungleichbehandlung handelt (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Mai 2015 9 K 76/14: Verstoß gegen Art. 3 GG könne dahingestellt bleiben, da Nichtanwendbarkeit der Norm nur zur Anmeldbarkeit zur Tabelle führe; aA Sinz in Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl, § 55 Rz 119).
  • FG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 K 10306/15

    Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu

    Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen Art. 3 GG, das es sich bei der ansonsten schutzlosen Zwangsgläubigerschaft des Fiskus um einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine ggf. bestehende Ungleichbehandlung handelt (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Mai 2015 9 K 76/14: Verstoß gegen Art. 3 GG könne dahingestellt bleiben, da Nichtanwendbarkeit der Norm nur zur Anmeldbarkeit zur Tabelle führe; aA Sinz in Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl, § 55 Rz 119).
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